Informationen für Antragstellende

Hinweis zum Förderaufruf 2024/2025

Basis für den geplanten Förderaufruf 2024/2025 sind ein rechtskräftiger Haushalt und eine geltende Förderrichtlinie.

Es ist davon auszugehen, dass in den kommenden Wochen sowohl ein neues Haushaltsgesetz als auch eine novellierte Förderrichtlinie rechtskräftig sein werden.

Ein neuer Förderaufruf ist für das zweite Quartal 2024 geplant. Entsprechende Informationen werden zum gegebenen Zeitpunkt an dieser Stelle veröffentlicht.

Von der Projektskizze zum Förderantrag

Sie möchten eine Förderung beantragen? Hier erfahren Sie, welche Themenschwerpunkte förderfähig sind, wer Anspruch auf Förderung hat und wie das Antragsverfahren aufgebaut ist.

Grundlage für den Erhalt eines Zuschusses vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ist die am 30.04.21 im Bundesanzeiger veröffentlichte Förderbekanntmachung „Förderung von Maßnahmen im Bereich des Exports von grüner und nachhaltiger (Umwelt-)Infrastruktur" (BAnz AT 27.05.2021 B5). 

Die Inhalte und Bedingungen einer Förderung im Rahmen des Förderprogramms „Exportinitiative Umweltschutz“ entnehmen Sie bitte den Informationen zur Förderrichtlinie .

Was und wen fördert das Bundesumweltministerium (BMUV)?

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Das Antragsverfahren ist zweistufig: In einem ersten Schritt wird die Projektskizze eingereicht, im zweiten Schritt folgt – nach Aufforderung durch die Projektträgerin – ein förmlicher Förderantrag.