Förderrichtlinie

Förderrichtlinie

Sie möchten einschätzen können, ob Ihre Förderidee bezuschusst wird? Maßgeblich dafür ist die Förderbekanntmachung der jeweils aktuellen Förderrichtlinie. Sie bildet die Grundlage dafür, ob ein Projekt förderfähig ist.

Hinweis zum nächsten Förderaufruf

Basis für den geplanten Förderaufruf 2024/2025 sind ein rechtskräftiger Haushalt für das Jahr 2025 und eine mehrjährige Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2028. Beides wird aktuell von der Bundesregierung erarbeitet.

Genauere Informationen zum nächsten Förderaufruf werden daher zum gegebenen Zeitpunkt an dieser Stelle veröffentlicht.

Zweistufiges Einreichungsverfahren

Das Auswahlverfahren ist zweistufig. Es besteht im ersten Schritt aus einer Projektskizze. Sofern nach der Einreichung der Projektskizze dazu aufgefordert wird, ist im zweiten Schritt ein förmlicher Förderantrag zu stellen.

Für das Einreichen von Projektskizzen gilt:

  • In der ersten Verfahrensstufe können bei der Projektträgerin bis zum an dieser Stelle bekannt gegebenen Stichtag Projektskizzen eingereicht werden. 
  • Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Skizzen können aber möglicherweise erst in der nächsten Runde berücksichtigt werden.
  • Die Projektskizzen sind in deutscher Sprache in einem Umfang von mindestens acht bis maximal fünfzehn Seiten ausschließlich elektronisch einzureichen.
  • Projektskizzen, die auf postalischem oder anderen Kommunikationswegen beim BMUV oder der Projektträgerin eingereicht werden, finden im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung.
  • Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem/der vorgesehenen Verbundkoordinator*in vorzulegen. 
  • In der Projektskizze müssen die inhaltlichen und formalen Voraussetzungen für eine Förderung nachgewiesen werden.

Richtlinie zur Förderung im Wortlaut

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Exports von "grüner" und nachhaltiger (Umwelt-) Infrastruktur vom 02.05.2024 

Die Bekanntmachung – Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Exports von grüner und nachhaltiger (Umwelt-) Infrastruktur (BAnz AT 27.05.2021 B5) - wird durch die Förderrichtlinie (BAnz AT 15.05.2024 B5) ersetzt. Es gilt die amtliche Fassung, die am 15.05.2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.