Video
Video: Rohstoffe im Fokus – Menschenrechts- und Umweltrisiken integrativ betrachten
Am 11. Juni 2021 hat die Bundesregierung das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedet. Das Gesetz, welches am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, schafft konkrete gesetzliche Verpflichtungen für Unternehmen, (potenziell) negative menschenrechtliche Auswirkungen entlang ihrer Lieferketten zu vermeiden, zu mindern und wiedergutzumachen. Neben der Achtung von Menschenrechten fordert das Gesetz auch den Schutz der Umwelt ein, sofern dieser in direktem Zusammenhang mit menschenrechtlichen Auswirkungen steht.