Basis für den geplanten Förderaufruf 2024/2025 sind ein rechtskräftiger Haushalt für das Jahr 2025 und eine mehrjährige Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2028. Beides wird aktuell von der Bundesregierung erarbeitet.
Genauere Informationen zum nächsten Förderaufruf werden daher zum gegebenen Zeitpunkt an dieser Stelle veröffentlicht.
Von der Projektskizze zum Förderantrag
Sie möchten eine Förderung beantragen? Hier erfahren Sie, welche Themenschwerpunkte förderfähig sind, wer Anspruch auf Förderung hat und wie das Antragsverfahren aufgebaut ist.
Grundlage für den Erhalt eines Zuschusses vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ist die am 15.05.2024 im Bundesanzeiger veröffentlichte Förderbekanntmachung „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Exports von „grüner“ und nachhaltiger (Umwelt-)Infrastruktur r" (BAnz AT 15.05.2024 B5).
Die Inhalte und Bedingungen einer Förderung im Rahmen des Förderprogramms „Exportinitiative Umweltschutz“ entnehmen Sie bitte den Informationen zur Förderrichtlinie .
Was und wen fördert das Bundesumweltministerium (BMUV)?
Was fördert das BMUV?
Mit der „Exportinitiative Umweltschutz" (vormals "Exportinitiative Umwelttechnologien") fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) seit 2016 die Anwendung deutscher Umwelttechnologien und den Know-how-Transfer in Schwellen- und Entwicklungsländer. Globaler Umwelt- und Naturschutz kann nur gelingen, wenn die notwendigen Infrastrukturen, die rechtlichen, politischen und administrativen Rahmenbedingungen vorhanden sind.
Ziel der Exportinitiative ist es, das in Deutschland vorhandene Know-how zu „exportieren“, um nachhaltige Entwicklung zu unterstützen, Technologieanwendungen und einheitliche Umweltstandards zu befördern und letztlich geeignete Voraussetzungen für eine erfolgreiche und nachhaltige Anwendung von „GreenTech – Made in Germany“ zu schaffen.
Dabei ist es wichtig, dass Technologien wirklich nachhaltig genutzt werden – ohne beispielsweise eine soziale Schieflage zu verursachen. Gefördert werden deshalb insbesondere Ideen, bei denen Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen profitieren. Die Projekte sollen eine langfristige Wirkung entfalten und lokale Akteure ebenso wie politische Entscheider aller Ebenen einbinden. Dabei stehen insbesondere Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern im Fokus der „Exportinitiative Umweltschutz“. Liegt ein begründeter Unterstützungsbedarf vor, können auch Projekte in anderen Ländern gefördert werden.
Gefördert werden Projektaktivitäten z. B. in den Bereichen Capacity Building, Länder- und Machbarkeitsstudien, Maßnahmen zur internationalen Vernetzung, (kleine) Modell- und Pilotvorhaben sowie investive Maßnahmen, d. h. der Aufbau bzw. die Installation von deutscher Umwelttechnik in Bestandsanlagen, z. B. zur Erprobung unter lokalen klimatischen, technischen und sozialen Bedingungen.
Die „Exportinitiative Umweltschutz“ stellt den Wissens- und Technologietransfer insbesondere in den Kompetenzfeldern des BMUV in den Vordergrund. Dabei geht es um die Handlungsfelder:
Wasser- und Abwasserwirtschaft,
Kreislauf-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft, Ressourceneffizienz,
„grüne“ Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien, insbesondere mit Fokus auf mittelständische Akteure*innen (z.B. dezentrale, netzferne Lösungen),
umweltfreundliche und nachhaltige Mobilitätslösungen,
Umweltmanagement und nachhaltiger Konsum,
nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung und
innovative Querschnittstechnologien und übergreifende Fragen.
Der Fokus liegt hierbei darauf, einen nachhaltigen Nutzen sowohl für Natur und Umwelt als auch für die lokalen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und regulativen Rahmenbedingungen zu erzeugen.
Wen fördert das BMUV?
Mit dem Wachsen der weltweiten Nachfrage nach Umwelt-, Naturschutz- und Effizienztechnologien eröffnen sich für deutsche Unternehmen große Chancen, sich auf internationaler Ebene zu etablieren und weltweit Absatzmärkte zu erschließen. Aus diesem Grund unterstützt das BMUV mit der „Exportinitiative Umweltschutz“ insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen dabei, ihr „grünes“ Leistungsspektrum zu internationalisieren und Rahmenbedingungen für Auslandsgeschäfte zu schaffen.
Das BMUV unterstützt deshalb deutsche Unternehmen, zivilgesellschaftliche Akteure, wissenschaftliche Einrichtungen und Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher deutscher Institutionen, die ebenfalls dieses Ziel verfolgen und im Ausland tätig werden wollen.
Antragsberechtigt sind:
Organisationen (insbesondere Vereine und Verbände),
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
mit einem Sitz, einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in Deutschland.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, können Projektförderungen von ihrem zusätzlichen Aufwand nur unter besonderen Voraussetzungen erhalten.
Verbundprojekte
Darüber hinaus können Projekte auch von mehreren o. g. Antragsberechtigten im Verbund durchgeführt werden (Verbundprojekt). In diesen Fällen haben die Partner*innen eines Verbundprojekts ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln und eine*n Koordinator*in als zentrale Ansprechperson für den Fördermittelgeber zu benennen.
Eine grundsätzliche Übereinkunft über die Aufgabenverteilung ist bereits bei der Skizzeneinreichung sowie Antragstellung zu treffen. Der Verbund formuliert eine gemeinsame Vorhabenbeschreibung. Im Falle der Skizze reicht die verbundkoordinierende Institution eine gemeinsame Skizze ein, d. h. die Verbundpartner*innen reichen keine zusätzlichen Skizzen ein. Kommt es dann zur Antragsaufforderung stellt jede*r Partner*in einen individuellen Antrag und erhält auch einen eigenen Zuwendungsbescheid.
Einzelheiten sind dem „Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten“ zu entnehmen, das von Antragstellenden und Zuwendungsempfangenden zu beachten ist.
Das Antragsverfahren ist zweistufig: In einem ersten Schritt wird die Projektskizze eingereicht, im zweiten Schritt folgt – nach Aufforderung durch die Projektträgerin – ein förmlicher Förderantrag.
1. Stufe: Projektskizze einreichen
Hinweis:
Die Frist zum Einreichen von Projektskizzen im Rahmen des Förderaufrufs 2023 ist abgelaufen.
Ein neuer Förderaufruf wird voraussichtlich im vierten Quartal 2024 erfolgen.
Förderinhalte und -bedingungen können den Informationen zur Förderrichtlinie entnommen werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Skizzen können aber möglicherweise erst in der nächsten Runde berücksichtigt werden.
Einreichen von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe soll eine Projektskizze erstellt werden, die einen ersten aussagekräftigen Überblick über das Vorhaben ermöglicht.
Projektskizzen sind in deutscher Sprache und ausschließlich elektronisch über das Skizzeneinreichungsportal der ZUG gGmbH einzureichen. Skizzen, die per Post oder über andere Kommunikationswege eingereicht werden, finden im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung.
dem Online-Formular, das im Skizzeneinreichungsportal ausgefüllt wird und
den dort beizufügenden Anhängen „Vorhabenbeschreibung“, „Arbeitspakete und Aktivitäten“ und „Projektkalkulation“.
Die für die Anhänge zu verwendenden Vorlagen finden Sie folgend zum Download, zusammen mit einer Handreichung zum Skizzen- und Antragsverfahren. Bitte lesen Sie sich diese aufmerksam durch.
Wichtige Dokumente zum Download (zum Teil nicht barrierefrei)
Sollte Ihr Projekt die Durchführung von Veranstaltungen beinhalten, beachten Sie bitte zudem den "Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen" des Umweltministeriums.
Im zweiten Schritt ist nach Aufforderung durch die ZUG gGmbH ein förmlicher Förderantrag zu stellen. Hierfür ist die Nutzung des elektronischen Antragsystems „easy-online“ verpflichtend.
Prinzipiell sind die Antragsformulare aus dem "easy"-Verfahren im Förderportal der Bundesregierung zu finden. Erläuterungen zu den Antragsformularen sowie geltende Nebenbestimmungen finden Sie dort ebenfalls. Daneben sind je nach Antragsteller und Abrechnung weitere Unterlagen einzureichen und wichtige Dokumente zu berücksichtigen. Unter den folgenden Links sind alle Richtlinien, Hinweise und Unterlagen hinterlegt:
Anträge auf Ausgabenbasis
Forschungseinrichtungen (i. d. R. Hochschulen), Vereine oder auch private Institute, die im Projekt auf Ausgabenbasis abrechnen, wählen im easy-online den Antrag für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (AZA). Dabei sind folgende Richtlinien und Hinweise zu beachten:
Unternehmen, Vereine oder private Institute, die im Projekt auf Kostenbasis abrechnen, wählen im easy-online den Antrag für Zuwendungen auf Kostenbasis (AZK). Dabei sind, sofern im Einzelfall zutreffend, folgende Richtlinien und Hinweise zu beachten:
In der Antragsphase sind die Angaben in der Vorhabenbeschreibung (Word-Formular) und Anhang I „Arbeitspakete und Aktivitäten“ (Excel) aus der Skizzenphase zu erweitern und Anhang III „Indikatoren“ (Excel) neu einzureichen.
Neben dem elektronischen Antrag sind zudem weitere Unterlagen postalisch oder per E-Mail einzureichen. Eine Übersicht hierüber finden Sie in der Checkliste „Anlagen zum Antrag“, die Sie mit der Antragsaufforderung erhalten.
Hinweise zur beihilferechtlichen Einordung Ihres Vorhabens
Die Beurteilung, ob eine Beihilfe vorliegt, erfolgt auf der Grundlage der „Bekanntmachung der Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ sowie des „Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation“. Sollte die Zuwendung als staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) einzustufen sein, erfolgt die Förderung
entweder auf Grundlage der Artikel 25 und 36 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungverordnung, AGVO), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2020/972 der Kommission vom 2.Juli 2020
oder als De-minimis-Beihilfe auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU auf „De-minimis“-Beihilfen, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2020/972 der Kommission vom 2. Juli 2020.
Bitte informieren Sie sich vorab über die beihilferechtlichen Regelungen und berücksichtigen Sie diese bei der Antragstellung.
Rückfragen zum Förderprogramm
Bei Rückfragen rund um das Förderprogramm können Sie sich gerne an die ZUG gGmbH wenden:
Spezifische Fragen zum Bereich Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
Bei spezifischen Fragen zur inhaltlichen Gestaltung von Projekten im Bereich Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie können Sie gerne die Programmgesellschaft NOW GmbH kontaktieren: