Informationen für Antragstellende

Hinweis zum nächsten Förderaufruf

Über den Zeitpunkt des Förderaufrufs 2025/26 wird nach verbindlichem Feststehen von Ressortzuständigkeiten sowie einer absehbaren Haushaltslage bzw. rechtskräftigem Bundeshaushalt 2025 entschieden.

Genauere Informationen werden zum gegebenen Zeitpunkt an dieser Stelle veröffentlicht.

Von der Projektskizze zum Förderantrag

Sie möchten eine Förderung beantragen? Hier erfahren Sie, welche Themenschwerpunkte förderfähig sind, wer Anspruch auf Förderung hat und wie das Antragsverfahren aufgebaut ist.

Grundlage für den Erhalt eines Zuschusses vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ist die am 15.05.2024 im Bundesanzeiger veröffentlichte Förderbekanntmachung „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Exports von „grüner“ und nachhaltiger (Umwelt-)Infrastruktur r" (BAnz AT 15.05.2024 B5). 

Die Inhalte und Bedingungen einer Förderung im Rahmen des Förderprogramms „Exportinitiative Umweltschutz“ entnehmen Sie bitte den Informationen zur Förderrichtlinie .

Was und wen fördert das Bundesumweltministerium (BMUV)?

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Das Antragsverfahren ist zweistufig: In einem ersten Schritt wird die Projektskizze eingereicht, im zweiten Schritt folgt – nach Aufforderung durch die Projektträgerin – ein förmlicher Förderantrag.