Informationen für Zuwendungsempfangende
Projektdurchführung, Abrechnung, Projektabschluss
Sie bekommen Zuwendungen im Rahmen der EXI und möchten mehr zur Projektdurchführung, zur Abrechnung oder zum Projektabschluss erfahren? Hier erhalten Sie wichtige Informationen.
Alle notwendigen Arbeitsschritte während der Durchführung eines Projektes werden im Folgenden dargestellt und sind auch im jeweiligen Zuwendungsbescheid zu finden. Insbesondere relevant sind:
- Projektdurchführung (Terminplan, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen)
- Abrechnung und Nachweise
- Hinweise auf die Förderung bei Veröffentlichungen und Logo
- Projektabschluss
Exportinitiative Umweltschutz +49 30 72618 0999 E-Mail
Projektdurchführung (Termine, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen)
Im Rahmen der Projektdurchführung sind verschiedene Hinweise und Vorgaben zur Umsetzung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zu beachten. Unter anderem umfasst dies:
- Jedes Projekt enthält einen Arbeits- und Terminplan, der mit wichtigen Meilensteinen ausgestattet ist. Damit die Projekte durch das Bundesumweltministerium begleitet oder unterstützt werden können, ist das zuständige Projektteam der ZUG rechtzeitig über alle Termine zu Workshops, Konferenzen und weitere Veranstaltungsformate zu informieren. Hierfür ist eine aktive Übermittlung der Projekttermine an das zuständige Projektteam erforderlich.
- Die Begleitung von Wasserstoff- und Brennstoffzellenprojekten wird im Auftrag des Bundesumweltministeriums von einem Team der NOW GmbH übernommen. Ein enger Austausch während der Projektumsetzung soll hier die Projektumsetzung unterstützen.
- Bei allen Projektaktivitäten ist an geeigneter Stelle das Förderlogo des BMUV zu verwenden, damit die öffentliche Förderung des Vorhabens auch nach außen sichtbar wird.
- Auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz , nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie die ZUG gGmbH möchten Sie bei der Öffentlichkeitsarbeit unterstützen. Dafür sind aussagekräftige, zur Veröffentlichung freigegebene Texte in verschiedenen Versionen notwendig, um entsprechende Kanäle gezielt anzusprechen. Eine Veröffentlichung der Texte erfolgt nach Ihrer Freigabe.
- Sollten in den von zur Verfügung gestellten Produkten Fotos oder Grafiken eingebunden sein, ist dafür eine Nutzungsrechteeinräumung auszufüllen und an die ZUG gGmbH im Original mit Unterschrift zuusenden.
- Sollte das Projekt die Durchführung von Veranstaltungen beinhalten, ist der "Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen" des BMUV zu beachten und einzuhalten.
Wichtige Informationen zum Download
Formular Meilensteinplan/-bericht (doc)
Formular Öffentlichkeitsarbeitstexte ab Antragsphase (doc)
Formular Nutzungsrechteeinräumung Fotos (PDF)
Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen (PDF)
Abrechnung und Nachweise
Für das Abrufen von Fördermitteln ist das halbelektronische Hybridverfahren „profi-online“ anzuwenden. Alle dafür notwendigen Informationen und Anmeldeunterlagen erhalten Sie bei der Bewilligung des Vorhabens.
Anmeldung bei „profi-online“
Das erforderliche Anmeldeformular wird mit dem Zuwendungsbescheid versandt. Im Anhang des Antrags finden Sie die Nebenbestimmungen bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Verfahren.
Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag an die ZUG gGmbH. Der Antrag kann bei Verlust auf Anfrage jederzeit erneut bei der ZUG gGmbH angefordert werden.
Zahlungsanforderung
Um Fördermittel abrufen zu können, wird Ihnen im profi-online das Formular „Zahlungsanforderung“ (ZAZK oder ZAZA) zur Verfügung gestellt. Hier sollen je nach Zuwendungsempfänger Beispiele für eine Zahlungsanforderung gegeben sein:
Universitäten und Forschungseinrichtungen:
- Beispiel für eine Zahlungsanforderung ZAZA (PDF) (wird zu gegebenem Zeitpunkt veröffentlicht)
Unternehmen:
- Beispiel für eine Zahlungsanforderung ZAZK (PDF) (wird zu gegebenem Zeitpunkt veröffentlicht)
Die Zahlungsanforderung muss in profi-online verbindlich eingereicht und das Formular unterschrieben per Post der ZUG zugesendet werden.
Zwischennachweis
Während der Projektlaufzeit bzw. immer nach Ablauf eines Kalenderjahres ist ein Zwischennachweis einzureichen. Dazu erhalten Sie rechtzeitig von der ZUG ein Anforderungsschreiben, in dem Ihnen alle Informationen zum Erstellen des Zwischennachweises (ZN) zugeschickt werden.
Der Zwischennachweis besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem Sachbericht. Für den Sachbericht benutzen Sie bitte das im profi-online zur Verfügung gestellte Formular. Bitte beachten Sie, dass ggf. nicht alle im Sachbericht angegebenen Punkte auf Ihr Projekt zutreffen.
Im profi-online können auch weitere erläuternde Dokumente hochgeladen werden.Für den zahlenmäßigen Nachweis wird Ihnen im profi-Online das Formular „Zwischennachweis“ (ZNZK oder ZNZA) zur Verfügung gestellt. Nur auf besondere Aufforderung sind Beleglisten für die Zwischennachweisprüfung vorzulegen. Hierzu nutzen Sie bitte je nach Antragsgrundlage (Ausgaben oder Kosten) die folgenden Formulare:
Bei pauschalierter Abrechnung sind mit dem ersten Zwischennachweis und danach nur auf besondere Anforderung für den Nachweis der Personalkosten zusätzlich folgende Dokumente einzureichen:
Der ausgefüllte Zwischennachweis muss im profi-online verbindlich eingereicht und unterschrieben per Post bei der ZUG zugesendet werden.
Alle Formulare des Zwischennachweises sind ausschließlich in einfacher Form einzureichen.
Hinweis auf die Förderung bei Veröffentlichungen
Bei Veröffentlichungen sowie bei der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Vorhabens besteht die Verpflichtung, an geeigneter, deutlich sichtbarer Stelle auf die Förderung mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hinzuweisen. Der Hinweis muss das Logo des BMUV mit dem Zusatz „Gefördert durch:“ und „aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages“ gut sichtbar enthalten. Das Logo der „Exportinitiative Umwelttechnologien“ sowie weitere Informationen zur Beachtung von Logos und Corporate Design des Zuwendungsgebers BMUV können vom Projektträger bezogen werden.
Die Entwürfe der zur Veröffentlichung vorgesehenen Materialien sind rechtzeitig mit der Projektträgerin ZUG gGmbH einvernehmlich abzustimmen. Eine Veröffentlichung darf erst nach Zustimmung des BMUV oder seiner Projektträgerin erfolgen. Aktuelle Logos zur Verwendung in Publikationen sind bei der Projektträgerin anzufordern
Projektabschluss
Nach Abschluss eines Vorhabens ist die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung projektbezogen und finanziell nachzuweisen. Dazu erhalten Sie rechtzeitig vor Projektabschluss von der ZUG ein Anforderungsschreiben, in dem Ihnen alle Informationen zum Erstellen des Verwendungsnachweises (VN) zugeschickt werden. Der VN besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis sowie einem Abschlussbericht.
Verwendungsnachweis AZA (für Hochschulen und Forschungseinrichtungen)
Zum Nachweis der Projektausgaben sind die folgenden Unterlagen einzureichen (bei Verbundprojekten pro Teilvorhaben):
- Zahlenmäßiger Verwendungsnachweis (dieses Formular wird Ihnen nach Abschluss des Vorhabens über profi-online bereitgestellt)
- Belegliste als Anlage zum VN (xls)
- ggf. Inventarisierungsliste der im Vorhaben beschafften oder hergestellten Gegenstände (formlos)
Zur Darstellung der Projektergebnisse und dem Nachweis ihrer Verwertung ist ein Abschlussbericht einzureichen:
- Vorlage Schlussbericht (doc)
Bei Verbundvorhaben kann ein gemeinsamer Bericht eingereicht werden, es ist aber auch die Einreichung eines einzelnen Berichts pro Teilvorhaben möglich.
Verwendungsnachweis AZK (für Unternehmen und Sonstige)
Unternehmen und Sonstige erstellen den Verwendungsnachweis auf Kostenbasis. Hierbei unterscheiden wir zwischen Abrechnung nach PreisLS und pauschalierter Abrechnung. Eine der beiden Abrechnungsarten haben Sie in Ihrem Antrag gewählt. Diese wurde im Zuwendungsbescheid bestätigt.
Zum Verwendungsnachweis gem. PreisLS sind für den Nachweis der Personalkosten keine Stundenaufschreibungen mitzuschicken. Sie ermitteln die Stundenverrechnungssätze jährlich nachträglich aus Ihrer Betriebskostenabrechnung. Die Ansätze aus dem Antrag sind vorkalkulatorisch und daher nicht für die Berechnung der entstandenen Personalkosten zulässig.
Für die Abrechnung der Personalkosten auf pauschalierter Basis sind zusätzlich auch die Formulare zur Berechnung der Personalkosten auszufüllen.
Zum Nachweis der Projektkosten sind pro Teilvorhaben die folgenden Unterlagen erforderlich:
- Zahlenmäßiger Verwendungsnachweis (dieses Formular wird Ihnen nach Abschluss des Vorhabens vom Projektträger zugesandt)
- Auflistung nach Kostenarten (xls)
- Nachweis der Personalkosten (nur bei pauschalierter Abrechnung) (doc)
Bitte beachten Sie, dass die Stundennachweise nur auf besondere Anforderung eingereicht werden müssen. - ggf. Inventarisierungsliste der im Vorhaben beschafften oder hergestellten Gegenstände (formlos, nur für Forschungseinrichtungen)
Zur Darstellung der Projektergebnisse und dem Nachweis ihrer Verwertung ist ein Abschlussbericht einzureichen.
- Vorlage Schlussbericht (doc)
Bei Verbundvorhaben kann ein gemeinsamer Bericht eingereicht werden, es ist aber auch die Einreichung eines einzelnen Berichts pro Teilvorhaben möglich. - Formular - Öffentlichkeitsarbeitstexte ab Antragsphase (auch zur Aktualiaiserung der rojektinformationen nach Projektabschluss)
Alle Formulare des Verwendungsnachweises sind ausschließlich in einfacher Form einzureichen.
Hinweis
Bitte beachten Sie die Datenschutzinformationen für die Projektförderung (barrierefreies PDF).